Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Zweering Elektrotechnik GmbH

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Zweering Elektrotechnik GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt).
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
1.3 Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie erneut vereinbart werden müssen.

2. Angebote und Vertragsschluss

2.1 Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung der Leistung zustande.
2.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
3.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

4. Leistungsumfang und Ausführung

4.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen.
4.3 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer, vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände verlängern die Leistungsfristen entsprechend.

5. Abnahme und Gewährleistung

5.1 Die Abnahme der Leistungen erfolgt nach Fertigstellung und Meldung der Abnahmebereitschaft durch den Auftragnehmer.
5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen innerhalb von 10 Tagen nach Meldung der Abnahmebereitschaft abzunehmen. Erfolgt keine Abnahme innerhalb dieser Frist, gelten die Leistungen als abgenommen.
5.3 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistungen.

6. Haftung

6.1 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Auftragnehmers.
7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und den Auftragnehmer unverzüglich über Zugriffe Dritter zu informieren.

8. Datenschutz

8.1 Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 Der Auftraggeber hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten sowie Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.